Schwimmbadspiel – Rechnung/Anwalt?
Montag, 19. Dezember 2011 4:21
Frage von : Schwimmbadspiel – Rechnung/Anwalt?
Hallo,
ich habe schonmal so eoine frage drin aber nun kommen noch andere sachen dazu. also ich habe letztens eine e-mail bekommen mit folgendem inhalt: 05.2009 Kostenpflichtige Internetnutzung “www.schwimmbadspiel.de” Sehr geehrte Damen und Herren , vorab wird angezeigt, dass ich die Fa. Tech Global Limited, Friedrichstr. 171, 10117 Berlin, anwaltlich vertrete. Ordnungsgemässe anwaltliche Vollmacht wird versichert.Meine Mandantschaft betreibt die oben benannte Internetadresse, welche nach fachanwaltliches (Internet-)Gutachten und durch Gutachten Jugendschutzbeauftragten den vorhandenen Rechtsvorschriften völlig entspricht. Sie haben – durch nachfolgenden Beleg unter Beweis gestellt – diese kostenpflichtige Dienst genutzt: Anmeldung/ Registrierung: 09.04.2009 um 20:09:02Ihre E-Mail Adresse mit der Sie sich angemeldet haben: hidan91@live.de Ihr E-Mail Provider/Hoster: live.deIhre Anmeldung erfolgt über die IP Nummer: 79.217.179.154 Name Ihres Providers: *.dip0.t-ipconnect.de Die entstandenen Kosten in Höhe von 98,- EUR (incl. 9,- Euro Mahngebühren) – Rechnungsnummer: GCAU-X5K6vom 10.04.2009 haben Sie fristgemäss bislang noch nicht ausgeglichen. Ich habe Sie aufzufordern, den Betrag zu 98,- EUR schuldbefreiend innerhalb der nächsten 14 Tage nach Erhalt dieser E-Mail auf das nachfolgenden Konto gutzuschreiben: Empfänger: Rechtsanwalt Frank MichalakBank: MBS PotsdamBankleitzahl: 16050000Kontonummer: 3505009015Verwendungszweck: GCAU-X5K6 Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Länder der EU. Empfänger: Rechtsanwalt Frank MichalakIBAN: DE44160500003505009015SWIFT-BIC: WELADED1PMB Sollte zur vorgegebenen Frist ein Zahlungseingang nicht zu verzeichnen sein, so bin ich ge-halten, diese Forderung gerichtlich durchzusetzen. Da es wirtschaftlich sinnvoll erscheint, die benannte Rechnung auszugleichen als evtl. Kosteneines gerichtlichen Verfahrens von mdt. weiteren 250,00 Euro in Kauf zu nehmen, wird dringend zur Zahlung geraten. Einwand zur Nutzung durch Minderjährige etc. wird nicht anerkannt. Bei Nichtzahlung bleiben Entscheidungen über evtl. strafrechtliche Massnahmen vorbehalten.Sollte Ihre Zahlung sich mit diesem Schreiben überschneiden, so ist vorliegendes Schreiben gegenstandlos. Habe die AGB’s zwar überflogen aber kein € – zeichen und sonstiges gesehen. Hier ist der link: www.schwimmbadspiel.de
was soll ich nun tuhen?
Beste Antwort:
Answer by Sebistyla
würde mich vertrauensvoll an einen Anwalt wenden
Was denken Sie? Antworten Sie jetzt!
Thema: Gebührenbescheid | Kommentare (10) | Autor: gebuehrenbescheid

